Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Top-Urteil von Mittwoch 3.3.10
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise.de

  • Die Regierung muss nun sofort die bisher gesammelten Daten vernichten. Schlechte Nachricht für die FDP, schweizer Steuer-CDs gehören nicht dazu.
  • Die Regierung darf nicht mehr vorratsdatenspeichern. Gut so, es reicht ja, wenn es Google, Yahoo, Amazon, Facebook, StudiVZ und Co machen.
  • Schlechte Nachrichten für Schäuble. Der hat bisher nach dem Motto gelebt: Was du nicht im Kopf hast, musst du im Vorratsdatenspeicher haben.

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Youtube: Versteckspiel ala von der Leyen

Im japanische TV ist dieses Video aufgetaucht, das zwei Kinder beim Verstecken spielen zeigt. Und aus irgend einem Grund musste ich an die Stoppschild-Idee von Zensursula denken: „Seh ich dich nicht, siehst du mich auch nicht“…