Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Top-Urteil von Mittwoch 3.3.10
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise.de

  • Die Regierung muss nun sofort die bisher gesammelten Daten vernichten. Schlechte Nachricht für die FDP, schweizer Steuer-CDs gehören nicht dazu.
  • Die Regierung darf nicht mehr vorratsdatenspeichern. Gut so, es reicht ja, wenn es Google, Yahoo, Amazon, Facebook, StudiVZ und Co machen.
  • Schlechte Nachrichten für Schäuble. Der hat bisher nach dem Motto gelebt: Was du nicht im Kopf hast, musst du im Vorratsdatenspeicher haben.

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Schäuble will im Kampf gegen Piraten das Grundgesetz ändern

In der Zeitung „Bild am Sonntag“ fordert Schäuble eine Änderung des Grundgesetzes, um nicht nur dem GSG9 den Kampf gegen die Piraten zu erlauben, sondern auch der Bundeswehr.
Diese Änderung des Grundgesetzes stand bereits im Koalitionsvertrag, sei aber bis jetzt am Widerstand der SPD gescheitert.
Quelle: n-tv.de

  • Gibt es eigentlich irgendetwas, das Schäuble nicht benutzt, um das Grundgesetz zu ändern?
  • Irgendwie schon komisch, so wichtige Dinge wie Steuerreform oder Gesundheitswesen bleiben vor der Wahl unangetastet, aber nebenbei ein paar Artikel im Grundgesetz ändern geht immer…