Top-Urteil von Mittwoch 3.3.10
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise.de
- Die Regierung muss nun sofort die bisher gesammelten Daten vernichten. Schlechte Nachricht für die FDP, schweizer Steuer-CDs gehören nicht dazu.
- Die Regierung darf nicht mehr vorratsdatenspeichern. Gut so, es reicht ja, wenn es Google, Yahoo, Amazon, Facebook, StudiVZ und Co machen.
- Schlechte Nachrichten für Schäuble. Der hat bisher nach dem Motto gelebt: Was du nicht im Kopf hast, musst du im Vorratsdatenspeicher haben.
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