Leitungsschutzrecht: kleinergag.de bekommt Bezahlschranke

Top-Meldung von Montag 1.4.13

Viele Jahre lang waren ausgewählte Gags und Toplisten aus der Gagmail für Radiosender gratis auf kleinergag.de nachlesen. Damit ist ab 1. April leider Schluss.
Das neu im Bundestag beschlossene Leitungsschutzrecht zwingt mich und viele weitere Homepagebetreiber dazu, Nachrichten über eine gesonderte DNS-Weiterleitung zu schicken (deshalb Leitungsschutzrecht). Diese neue Bundesnachrichtenleitung ist lizenzpflichtig. Internet-Mautpickerl sind ab sofort in verschiedenen Größen erhältlich (von 3,5 Zoll bis 42 Zoll) und müssen vor dem Ansurfen von zollpflichtigen Nachrichtenseiten auf den Bildschirm angebracht werden.
Internetseiten ohne Nachrichtenwert wie z.B. Bild.de sind natürlich weiterhin zollfrei.

P.S.: Der Gagmail-Test für Radiosender, also eine Woche Themen, News, Toplisten und Gags, kann weiterhin gratis und zollfrei ohne Risiko bestellt werden: gagmail (at) email.de

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