Müllvermeidung: Umweltministerin erlässt Novelle zum Tütenpfand

Top-News von Freitag 1. April 2016

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlässt eine Pfandpflicht auf Einweg-Tragebehältnisse. Damit reagiert Bundesministerin Barbara Hendrix auf eine Richtlinie des Europäische Parlaments, nach der der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von derzeit etwa 200 Kunststofftüten bis 2019 auf 90 sinken soll.
„Mehrwegbehältnisse wie Tragetaschen aus Jute haben so eine bessere Chance auf dem Markt“, sagte die Bundesumweltministerin und verwies auf das Beispiel der Müllreduktion durch das 2003 eingeführte so genannte Dosenpfand unter Jürgen Trittin.
Mit der Novelle werden Kunststofftüten mit dem von Getränkeverpackungen bekannten Pfandzeichen markiert und mit 25 Cent bepfandet.
„Durch diese Maßnahme können bestehende Pfandrücknahmesysteme sofort und ohne Umrüstungen für das Tütenpfand genutzt werden,“ begründete Barbara Hendrix.
Die Pfandpflicht auf Einweg-Plastiktüten tritt im Rahmen einer einmonatigen Übergangsphase bereits zum 1. April 2016 in Kraft. Der Einzelhandel könne mithilfe von selbst ausdruckbaren Klebeetiketten bestehende Einwegtüten problemlos pfandpflichtkonform nachrüsten.

offizielles Pfandlogo Tütenpfand
offizielles Pfandlogo Tütenpfand

Die Pfandetiketten stehen auf http://www.bmu.de/tütenpfand im Einzelabruf für 25 Cent zum Download bereit. Damit können auch umweltbewusste Bürger alte Plastiktüten im eigenen Haushalt selbst bepfanden und im Einzelhandel zurückgeben.
Das Bundesumweltministerium hat mit Unterstützung des Bundespresseamtes eine Info-Hotline für Verbraucher und Einzelhändler eingerichtet. Sie lautet: 0815-01042016.

Quelle: http://www.bmub.bund.de/tütenpfand/

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