Top-Meldung von Mittwoch 2.6.10
Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg geht nach Ansicht eines Jugendexperten vom Landeskriminalamt nicht weit genug. «Aus Sicht der Kriminalprävention empfehlen wir, das Mindestalter für den Erwerb branntweinhaltiger Getränke auf 21 Jahre raufzusetzen», sagte Andreas Mayer, Leiter der LKA-Zentralstelle für Prävention und Jugendsachen.
Quelle: bild.de
- Schnaps erst ab 21? Viele Jugendliche reagierten erstaunlich gelassen und sagten, ok, man kann auch ohne Alkohol lustig sein, man kann ja auch kiffen.
- In Baden-Württemberg fordert man Schnaps erst ab 21. In Bayern ist man schon einen Schritt weiter. Da hat man vorsorglich schon das 3-Liter-Bierglas erfunden.