Top-Urteil von Mittwoch 10.6.15
Erotisches Vergnügen mit Folgen: Weil sie Sex in einem Schwimmbad gehabt haben sollen, sind ein 19-jähriger Mann und seine ein Jahr jüngere Partnerin zu Arreststrafen verurteilt worden. Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der „Erlebnisgrotte“ des Schwimmbades im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll.
Quelle: http://www.t-online.de
- Ach, die beiden sind nach dem Schäferstündchen im Schwimmbad doch mit ein bisschen Freizeitarrest gut bedient. Immerhin wurden sie nicht zu 9 Monaten mit abschließender Kinderbetreuung verdonnert.
- Kann man mit Sozialdienst und Freizeitarrest dafür sorgen, dass junge Pärchen nicht mehr in aller Öffentlichkeit Sex haben? – Wohl kaum. Aber wenn man sie zur Strafe verheiratet, dann haben sie nach einem Jahr garantiert keinen Sex mehr, egal wo…
- Erlebnisgrotte. Ich dachte, das wäre bisher immer der Spitzname von Verena Kerth gewesen…
- Sex im Abenteuerbecken. Da bekommt der Begriff Wellenreiten eine ganz neue Bedeutung!