Top-Urteil von Dienstag 19.11.13
Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20 000 Euro zahlen
Quelle: morgenpost.de
- Das Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst ist gegen eine Zahlung von 20.000 Euro eingestellt worden. – Oha, gibt´s in der katholischen Kirche immer noch den Ablasshandel?
- Muss Tebartz-van Elst die 20.000 Euro überweisen, bar zahlen oder kann er auch Naturalien in Zahlung geben? – Naturalien? – Naja, zum Beispiel in Form einer Badewanne…
- Tebartz-van Elst kann sich in Hamburg mit 20.000 Euro freikaufen. Wenn die Justiz in München auch so hartnäckig ist, kommt Uli Hoeneß mit einer Palette Nürnberger Würstchen davon.